Unsere Werte
Wir würdigen Menschenrechte
Unter Menschenrechten verstehen wir die UN-Menschenrechtscharta in der Version von 1948. Diese ist für uns letztinstanzlich gültig. Gibt es innerhalb der Menschenrechte scheinbare Widersprüche, sind die Menschenwürde und Freiheit höher zu gewichten, als das Recht auf Leben. Das Leben ist endlich und eine Lebensgefahr darf nicht dazu führen, Würde und Freiheit einzuschränken, es sei denn, jemand bedroht unmissverständlich das Leben eines Anderen.
Wir vertreten die verfassungsmässigen Grundrechte
Dem Geist und Sinn der Bundesverfassung darf durch keine Gesetzgebung widersprochen werden. Schweizer Gerichte sollen bei Entscheidungen Verfassungsartikel anwenden.
Für das Bundesgericht und die anderen Recht anwendenden Behörden sollen das Völkerrecht, die Verfassung und die Bundesgesetze massgebend sein.
Wir stehen ein für Subsidiarität und Regionalität
Subsidiarität ist in der Verfassung festgehalten. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte verliefen in Richtung Kompetenzabgabe zu übergeordneten Instanzen. Dies wollen wir umkehren. Damit müssen Entscheide wieder auf der tiefst möglichen Stufe gefällt werden, wo der Bezug zur Sache noch vorhanden ist. Die Wirtschaft muss regionaler und der Einfluss von Grosskonzernen reduziert werden. Somit unterstützen wir die breitere Übernahme von Verantwortung durch Bürger und Unternehmer.
Wir wollen kompetente Menschen an Entscheidungsstellen
Bei der Besetzung hoher Amtsstellen müssen die Kompetenzen die wichtigste Rolle spielen. Parteizugehörigkeiten (Richter, Stimmenauszähler, u.a.) dürfen keine Rolle mehr spielen.
Stadt-, Regierungs- und Bundesräte sollen keine Amtswahlen mehr sein, sondern Bewerbungs-Wahlen als Finanzminister, Justizminister, etc. Ein gewählter Politiker unserer Liste muss unverzüglich bei sämtlichen Lobby-Organisationen austreten. Dasselbe streben wir für alle gewählten Politiker an.
Wir treten für Freiheit, Unabhängigkeit
und Sebstbestimmung ein
- Gleichheit gilt uneingeschränkt vor dem Gesetz. Dies ist auch der einzige Wirkungsbereich des Staates.
- Geschwisterlichkeit gilt für das wirtschaftliche Leben und Handeln.
- Freiheit gilt für den Geist und das uneingeschränkte Recht, Erkenntnisse und Meinungen zu teilen.
Freiheit bedeutet aber auch das Recht, Nein sagen zu dürfen, nicht mitmachen zu müssen. Dabei stehen wir zu den definierten Freiheiten aus unserer Bundesverfassung, welche in den Artikeln 10, 13, 14, 15 und 18 nachzulesen sind. - Selbstbestimmung bedeutet, nach freiem Willen über sein Leben entscheiden zu können. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Manipulation, Fremdbestimmung bzw. Unterdrückung. Selbstbestimmung führt zwingend auch zur Selbstverantwortung.
Unsere vier politischen Schwerpunkte
- Gesundheitspolitik
Medizin
Versicherung - Bildung
Schule
Familie - Souveränität
Rechte nicht an internationale Institutionen abgeben
Rechte von Bund zu Kanton, Gemeinde, Familie zurückgeben - Steuern
Zuständigkeiten des Staates reduzieren
Risikobasiert Regulierung reduzieren